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   BVerwG, 31.01.1991 - 3 C 32.88   

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https://dejure.org/1991,4234
BVerwG, 31.01.1991 - 3 C 32.88 (https://dejure.org/1991,4234)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1991 - 3 C 32.88 (https://dejure.org/1991,4234)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1991 - 3 C 32.88 (https://dejure.org/1991,4234)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kuhplatz - Stallplätze für Milchkühe - Erstellung eines Grünfuttersilos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 3 C 32.88
    Entgegen der Auffassung des Klägers führt diese Auslegung nacht zu einer Begünstigung desjenigen, der ohne die erforderliche Genehmigung baut; die Regelung des § 6 Abs. 4 MGVO erfaßt alle einem bauaufsichtsrechtlichen Verfahren unterworfenen Baumaßnahmen, gleichgültig, ob eine Baugenehmigung eingeholt worden ist oder nicht (Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171, 175 ff.).

    Auf die objektive Eignung der mit der Baumaßnahme errichteten Baulichkeiten - und nicht auf die Planungsabsichten des Milcherzeugers oder ihre tatsächliche Verwendung - muß abgestellt werden, weil sonst die in der Milch-Garantiemengen-Verordnung zum Ausdruck gelangte Absicht des Normgebers, über die Gewährung von Vertrauensschutz anhand möglichst zuverlässiger Unterlagen zu entscheiden (vgl. wiederum Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - a.a.O.), nicht verwirklicht werden kann.

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1991 - 3 C 32.88
    Daß die Stichtagsregelung mit höherrangigem Recht in Einklang steht, ist durch die Senatsrechtsprechung geklärt (vgl. grundlegend: Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 36.87 - BVerwGE 79, 180).
  • BVerwG, 18.03.1992 - 3 C 15.89

    Erhöhung der Zahl der Kuhplätze als unmittelbares Ziel und Ergebnis einer

    Die Baumaßnahme muß vielmehr eine entsprechende Kuhplatzerhöhung zum Ziel haben; sie muß auf die Schaffung von Milchkuhplätzen ausgerichtet sein (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31).

    Bereits eine sowohl für die Milchwirtschaft als auch eine andere landwirtschaftliche Nutzung verwendbare Baulichkeit erfordert keinen Investitionsvertrauensschutz, wenn nur eine von mehreren, gleichwertigen Nutzungsmöglichkeiten aus Rechtsgründen wirtschaftlich sinnlos wird (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.1991 - 3 B 84.91

    Rückgriff auf eine bereits vor der Bewilligung des Betriebsentwicklungsplans

    Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut der Norm muß die Baumaßnahme eine entsprechende Kuhplatzerhöhung zum Ziel haben; sie muß auf die Schaffung von Milchkuhplätzen ausgerichtet sein (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 -).

    Urteil des Senats vom 30. Januar 1991 (BVerwG 3 C 32.88) steht die angegriffene Berufungsentscheidung im Einklang (vgl. sub 1 Buchst. b).

  • BVerwG, 28.10.1992 - 3 C 67.89

    Kriterium der Unmittelbarkeit der Erhöhung der Kuhplätzezahl im Hinblick auf die

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - (Buchholz 451.512 Nr. 31) erkannt hat, muß eine Baumaßnahme im Sinne von § 6 Abs. 2 MGV nach den objektiven Gegebenheiten spezifisch auf die Schaffung von Milchkuhplätzen ausgerichtet sein.

    Der Senat hat dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers im Laufe des Revisionsverfahrens Ausfertigungen der hier einschlägigen Grundsatzentscheidungen des Senats - BVerwG 3 C 32.88 und 3 C 15.89 - zur Kenntnisnahme übersandt.

  • BVerwG, 29.11.1993 - 3 C 5.92

    Ausstellung von Zielmengenbescheinigungen über die Produktion von Milch -

    Investitionen, die auch für andere Zwecke nutzbar sind (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31 und vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 - Buchholz 451.512 Nr. 53) oder die nach ihrem objektiven Erscheinungsbild nicht eindeutig und unzweifelhaft den Schluß auf die Absicht der umgehenden Produktionsaufnahme ermöglichen, brauchen daher nicht berücksichtigt zu werden.
  • BVerwG, 22.02.1993 - 3 C 13.91

    Bescheinigung für eine abweichende Referenzmenge im Rahmen der

    Bereits eine sowohl für die Milchwirtschaft als auch eine andere landwirtschaftliche Nutzung verwendbare Baulichkeit erfordert keinen Investitionsvertrauensschutz, wenn nur eine von mehreren, gleichwertigen Nutzungsmöglichkeiten aus Rechtsgründen wirtschaftlich sinnlos wird (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 -)".
  • BVerwG, 28.07.1992 - 3 C 84.90

    Anspruch auf eine besondere Referenzmenge nach der

    Auch die Erstellung eines Silos ist, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, keine Baumaßnahme zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31 = Dok.Ber. A 1991, 169).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 3 C 62.90

    Erhöhung der Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) wegen

    Für den Bau von Futtersilos hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß solche Silos nicht als Baumaßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze anerkannt werden können, weil sie nicht spezifisch auf Milchkühe ausgerichtet sind, sondern auch zur Fütterung anderer Tiere eingesetzt werden können (Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31, zuletzt Urteil vom 22. Februar 1993 - BVerwG 3 C 13.91 -).
  • BVerwG, 20.01.1994 - 3 C 30.91

    Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Milchviehhaltung -

    Im Falle des § 6 Abs. 5 MGV sind für die Berechnung des Mindestinvestitionsvolumens nur solche Investitionen zu berücksichtigen, die für die Baumaßnahmen zur Erhöhung der Zahl der Kuhplätze Verwendung finden (vgl. Urteil des Senats vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - in Buchholz 451.512 Nr. 31 und Senatsurteil vom 28. Juli 1992 - BVerwG 3 C 84.90 - in Buchholz a.a.O. Nr. 57).
  • BVerwG, 29.07.1992 - 3 C 37.88

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über die Anerkennung einer höheren

    Daß die Errichtung des Wohnhauses keine Baumaßnahme in diesem Sinne ist, bedarf keiner weiteren Ausführungen, denn die Erhöhung der Zahl der Kuhplätze muß das unmittelbare Ziel und Ergebnis der Baumaßnahme sein, nicht erst die Folge von betrieblichen, durch die Baumaßnahme möglich gewordenen Dispositionen oder weiteren Maßnahmen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - BVerwG 3 C 32.88 - Buchholz 451.512 Nr. 31; Urteil vom 18. März 1992 - BVerwG 3 C 15.89 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.1997 - 9 A 5184/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. Urteil vom 31. Januar 1991 - 3 C 32.88 -, Buchholz 451.512 Nr. 31; Urteil vom 18. März 1992 - 3 C 15.89 -, RdL 1992, 189.
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